gff Newsletter Ausgabe 2/2017 SHD

Perfacto Berichtswesen –
die Funktionsübersicht

Christoph Hoffmann, Perfacto-Kundenberater, gibt Ihnen einen Überblick über den Funktionsumfang dieses in Perfacto integrierten Steuerinstruments.

Gerne steht er Ihnen bei Wünschen und Fragen rund ums Thema Berichtswesen zur Verfügung:
Telefon: 02632 295-726, E-Mail: chh@gff.de.

Christoph Hoffmann



perfacto

Das Finanzwirtschaftssystem Perfacto bietet mit dem bereits integrierten Berichtswesen ein zentrales Steuerinstrument, das die betriebswirtschaftlichen Aufgaben Ihres Unternehmens erfüllt und Ihnen ein umfangreiches Reporting zur Verfügung stellt. Denn besonders dann, wenn der Ergebnisdruck steigt, ist eine aktuelle Sicht auf die kompletten Finanzzahlen eines Unternehmens unerlässlich. Auch aus der Sicht von Banken und Finanzbehörden. Denn deren Anforderungen an Unternehmen steigen immer weiter.

Um sicher und schnell agieren zu können, sind Transparenz und die flexible Wahl des Blickwinkels auf Zahlen für Unternehmer unverzichtbar. Die Bewältigung dieser Aufgaben verlangt nach einem Werkzeug, das einfach, schnell und verlässlich zu bedienen ist:

Perfacto Berichtswesen – die Funktionsübersicht

  • Unterschiedliche Darstellung von GuV- und Bilanzbildern,
    z.B. nach HGB, Aktualisierung BilRUG*, Verbandsdarstellung
  • Darstellung von Monats-, Quartals- und Jahreswerten, immer auch im Vergleich mit entsprechenden Vorjahreswerten
  • Automatische Darstellung der Gliederung nach Sachkonten
  • Herunterbrechen im Report auf den einzelnen Buchungsvorgang bzw. das einzelne Dokument
  • Prozentuale Darstellung von einzelnen Positionen/Konten, z.B. im Verhältnis zu den Umsatzerlösen
  • Einbindung des Wareneinsatzes aus der Warenwirtschaft
  • Darstellung von Kennzahlen innerhalb der Auswertungen,
    z.B. Bruttoumsatz, Umsatz- und Kapitalrendite, Bestandsdarstellung
  • Umsatz- und Ergebnisdarstellung je Verkäufer und QM (bei gleichzeitigem Einsatz der Kostenstellenrechnung)
  • Plan-/Ist-Vergleich mit verschiedenen Planszenarien, z.B. Best Case/Worst Case,
    und der Einbeziehung des Forecasts
  • Und all das natürlich als Ausdruck, PDF bzw. E-Mail-Anhang

Berichtswesen

*Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, gültig für Wj., die nach dem 31.12.2015 beginnen.



 

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