gff Newsletter Ausgabe 3/2017 SHD

Tipps und Tricks

Nützliches und Interessantes zur praktischen Anwendung von Perforce und Perfacto

Tipps und Tricks


Perforce

Krankenkassenfusion

Eine manuelle Fusion ist nur notwendig, wenn Sie kein Bescheinigungswesen im Einsatz haben
(EEL/AAG). BITTE ÄNDERN SIE NIEMALS NUR DIE BETRIEBSNUMMER EINER KRANKENKASSE!

Eine korrekte Fusion von zwei Krankenkassen erledigen Sie wie folgt:
Stammdaten → Entgelt → Krankenkassen

Rufen Sie bitte die Krankenkasse auf, die in eine andere Kasse fusioniert.
Wählen Sie aus der Werkzeugleiste in Perforce folgendes Symbol Button

Daraufhin öffnet sich ein sehr wichtiger Hinweis, den Sie bitte genauestens
lesen. Anschließend aktivieren Sie das Kontrollkästchen, dass Sie den Hinweistext gelesen
haben. Wählen Sie die neue Krankenkasse und geben Sie das Datum ein, zu dem fusioniert werden soll. Zum Schluss bestätigen Sie Ihre Eingaben mit OK. Damit ist eine korrekte Fusion von zwei Krankenkassen erfolgt.


Perfacto

Weihnachten steht vor der Tür, ...

... OK, ein wenig Zeit ist noch. Aber genau so schnell wie Weihnachten kommt, kommen auch die Jahresabschlüsse. Einige Arbeiten kann man auch während des Jahres erledigen, damit sie für den Jahresabschluss nur noch wenig Aufwand verursachen – und somit mehr Zeit zum Kaufen der Geschenke bleibt.

Die Forderungs- und Verbindlichkeitskonten sollten immer mit den Debitoren- und Kreditorensaldenlisten übereinstimmen. Natürlich sollten auch die entsprechenden OP-Listen dazu passen. Wenn dieses per aktuellem Datum im Laufe des Jahres öfter kontrolliert wird, kann es eigentlich keine großen Überraschungen zum Jahresabschluss geben. Werden hier Differenzen festgestellt, können diese gesucht und bereinigt werden, am besten, wenn es ruhiger ist und nicht in der Hektik des Jahresabschlusses.

Gründe für Differenzen können sein:

- Forderungs-/Verbindlichkeitskonten wurden manuell gebucht
- Umschlüsselung von Forderungs-/Verbindlichkeitskonten in den Personenstammdaten
- Datenfehler

Stimmen Sie auch die Konten turnusmäßig ab, die die Funktion der durchlaufenden Posten haben. Diese Konten sollten zum Jahresende geklärt sein und die Posten, die zugeordnet werden können, sollten entsprechend umgebucht werden.

Sind alle EB-Vorträge gemacht? Nachbuchungen im alten Jahr auf Bilanzkonten verändern den Endsaldo. Ist für diese Konten dann bereits ein EB-Vortrag gemacht, muss der EB-Vortragslauf für diese Konten nochmal gemacht werden. Auch bei Nachbuchungen von Personenkonten im alten Jahr erfolgt die Korrektur des EB-Wertes über den EB-Vortragslauf. Die Forderungs- und Verbindlichkeitskonten werden automatisch mit dem Vortrag der Debitoren/Kreditoren gebucht.

 


 

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