gff Newsletter Ausgabe 4/2017 SHD

Neue GWG-Grenze

Gerne steht Ihnen Christoph Hoffmann als Ansprechpartner zum Thema GWG-Grenze zur Verfügung.
Telefon: +49 2632 295-720, E-Mail: chh@gff.de

Christoph Hoffmann



Perfacto

 
Das ändert sich zum 01.01.2018 beim Thema GWG
:

  • Die GWG-Grenze steigt von 410 Euro auf 800 Euro.

  • Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben.

  • Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen können Sie wählen zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten.

  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro schreiben Sie über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle ab oder legen sie in den Sammelposten ein. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie – sobald Sie sich für den Sammelposten entscheiden – auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten einlegen und alles zusammen über fünf Jahre abschreiben müssen!

Bitte melden Sie sich im Service der gff, damit wir gemeinsam per Team-Viewer die neuen Grenzwerte ab 01.01.2018 in der Perfacto-Anlagenbuchhaltung hinterlegen können.

 


 

gff Finanz- und Personalwirtschaftssysteme GmbH, Rennweg 60, 56626 Andernach, Deutschland - Homepage www.gff.de - Rechtsform GmbH - Sitz Andernach - USt-IdNr. DE 192 747 543 - Registergericht AG Koblenz HRB 14128 - Geschäftsführer: Stefan Hahne, Michael Schmitz