gff Newsletter Ausgabe 1/2018 SHD

Perforce – gesetzliche Änderungen

Gerne steht Ihnen Jeanette Brand als Ansprechpartnerin zu diesem Thema zur Verfügung.
Telefon: +49 2632 295-720, E-Mail: jbr@gff.de

Jeanette Brand



Perforce

 

Zum 01.01.2019 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Sie für die Entgeltabrechnung berücksichtigen müssen. In der von Ihnen eingesetzten Software Perforce werden Anpassungen vorgenommen, die Sie bei der Umsetzung unterstützen. Die Auslieferung des Programmstands 2.19.0 erfolgt in KW 3/2019, sodass Ihnen die neue Version rechtzeitig zur Entgeltabrechnung vorliegt.

Die ausführlichen Informationen finden Sie nach dem Update auch in dem Ordner Änderungsdokumentationen (siehe "?" – Dokumentenordner).

Neue Rechengrößen ab dem 01.01.2019

Neue Rechengrößen

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie der Beitragssätze erfolgt mit dem Update automatisch.

 

Neue ERIC-Version zur Kommunikation mit dem Finanzamt
Mit dem Update erhalten Sie zum einen die technischen Anpassungen für den elektronischen Datenaustausch, zum anderen die neuen Formulare für die Lohnsteueranmeldung und -bescheinigung.

 

Krankenversicherungsbeitrag ist wieder paritätisch zu tragen
Der Beitrag zur Krankenversicherung ist zukünftig wieder von Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch zu tragen. D. h. der Zusatzbeitrag, den der Arbeitnehmer bis Dezember 2018 alleine trägt, wird ab Januar 2019 zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Neben den Anpassungen in der Berechnung für die gesetzlich Krankenversicherten bedeutet dies auch, dass die Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung um den hälftigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu erhöhen sind.

 

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – verpflichtender AG-Zuschuss für Neuverträge
Wir werden Ihnen neue Sonderverarbeitungskennzeichen zur Verfügung stellen, die die SV-Ersparnis des Arbeitgebers ermitteln und einen entsprechenden Zuschuss in Höhe von maximal 15 % automatisiert berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass diese automatische Ermittlung nur möglich ist, wenn Sie auch die Lohnarten zur Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge auf die seit 01.07.2013 gültige Abrechnungsform mit neuen Lohnarten umgestellt haben. Ausführliche Informationen finden Sie unter dem „?“ - Dokumentenordner -> Entgelt – im Dokument „Betriebliche Altersvorsorge“. Haben Sie noch eigene Lohnarten - ohne die Sonderverarbeitungskennzeichen 6xx - sollte eine Umstellung baldmöglichst – am besten zum Januar 2019 – erfolgen.

 

Neues elektronisches Meldeverfahren: rvBEA – gesonderte Meldung Grund 57
Zukünftig wird die Rentenversicherung die Abgabe einer gesonderten Meldung mit Grund 57 elektronisch bei Ihnen anfordern. Die Ihnen bekannten Anforderungen auf Papier sollen nach und nach entfallen. Dies ist der erste Schritt zu einem voll maschinellen Austausch von Daten mit der Rentenversicherung. In den kommenden Jahren sollen Bescheinigungen jeder Art auf diese Weise angefordert und erstattet werden. Das Verfahren ist ab 01.01.2019 in allen Entgeltabrechnungssystemen obligatorisch umzusetzen. Weitere Informationen zur Umsetzung in Perforce entnehmen Sie bitte der Änderungsdokumentation zum Programmstand Januar 2019.

Wir empfehlen diese Links für detaillierte Informationen:
Hintergrundinformationen und Vorschriften und Grundsätze zu dem Verfahren

 

Neues elektronisches Meldeverfahren: A1-Bescheinigung
Ist Ihr Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt und unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, so hat der Mitarbeiter dies im Beschäftigungsstaat mit einer A1-Bescheinigung nachzuweisen. Diese A1-Bescheinigung wurde bisher nicht elektronisch beantragt, sondern es wurden herkömmliche Wege (Brief, Fax, E-Mail) genutzt. Zukünftig ist ein vollelektronischer Austausch (Antrag und Genehmigung) vorgesehen. Die Umsetzung ist in Entgeltabrechnungssystemen ab 01.01.2019 obligatorisch.

Wir empfehlen diese Links für detaillierte Informationen:
Weitere fachliche Informationen und Vorschriften und Grundsätze zu dem Verfahren

 

Die Aufzählung der gesetzlichen Änderungen ist nicht abschließend. Bitte beachten Sie nach dem Update die entsprechende Änderungsdokumentation.

 

Bei weiteren Fragen zur Vorgehensweise unterstützt Sie unser Team in den gewohnten Servicezeiten von 8 Uhr bis 17 Uhr.



 

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