EH-Newsletter Ausgabe 2/2019
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Kassensicherungsverordnung 2020

Status der Entwicklung

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Während der letzten Monate haben wir Sie regelmäßig über die Kassensicherungsverordnung informiert. In Deutschland wird die Installation einer technischen Sicherheitseinrichtung im oder am Kassensystem oder an einem zentralen Server notwendig sein.


Von dieser Sicherheitseinrichtung wird auf zukünftigen Kassenbelegen der SHD ECORO Kasse ein Code ausgegeben, der Vorgangsinformationen und einen Prüfwert dokumentiert sowie eine eindeutige, fortlaufende Transaktionsnummer vergibt. Die Überprüfung durch das Finanzamt kann mittels eines Journals erfolgen, durch das alle Transaktionen, die auf die Bilanz oder die G+V Einfluss haben, protokolliert werden. Im Grundsatz ist das Verfahren eindeutig beschrieben, allerdings sind die Zertifizierungsrichtlinien des BSI für die Verschlüsselung noch nicht final definiert. Die Zertifizierungsinstitute warten auf das Ende des ZERSIKA-Projektes.


Was heißt das für Sie als Nutzer der SHD ECORO Kasse im Detail?
Die SHD ECORO Kasse ist bereits auf den Einsatz der Sicherheitseinrichtungen vorbereitet. Nach Vorliegen der ersten technischen Sicherheitseinrichtungen werden wir die Kassensoftware überprüfen und im Bedarfsfall auf die für Sie relevanten Anforderungen seitens des Gesetzgebers anpassen. Der Rollout erfolgt mit einer nicht-zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, deren Zertifizierung nachgereicht werden kann. Die Anbieter der Sicherungseinheiten prognostizieren erste Zertifizierungen in Q4/2019.

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