EH-Newsletter Ausgabe 4/2019
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Zum Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung

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Am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 treten die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen aus diesem Gesetzesentwurf im Kontext der GoBD in Kraft. Für den Möbelhandel resultieren aus diesen gesetzlichen Vorgaben umfangreiche Aufgabenstellungen.

 

Mit welchen Maßnahmen hat SHD den Möbelhandel unterstützt?

Wir haben Sie frühzeitig über die anstehenden Änderungen informiert und haben zeitgleich das Produkt SHD ECORO Kasse so weiterentwickelt, dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit einem mehrstufigen Trade-In-Modell zum Austausch der vorhandenen MHS- bzw. früheren ECORO-Kassensoftware und der dazugehörenden Infrastruktur haben wir die Aktualisierung auf die neue Kassensoftware für Sie attraktiver gemacht. Sie konnten die erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig treffen und damit den Austausch Ihrer Kassensysteme geplant vornehmen.

 

Ist bei Ihnen noch eine MHS- oder frühere ECORO-Kasse im Einsatz?

Dann handeln Sie jetzt und aktualisieren auf die aktuelle SHD ECORO Kasse. Nur die SHD ECORO Kasse wird auch zukünftig an gesetzliche Anforderungen und Regularien angepasst und weiterentwickelt werden. Wir informieren Sie hiermit final, dass wir die funktionale Weiterentwicklung der MHS-Kassensoftware und der früheren ECORO-Kassensoftware zum 31.12.2019 einstellen. Bis auf Weiteres steht Ihnen jedoch unser Supportteam für alle Anwendungsfragen zu den MHS-/früheren ECORO-Kassen oder -Kassenprogrammen gerne zur Verfügung.

 

Haben Sie in der Zwischenzeit MHS- oder frühere ECORO-Kassenarbeitsplätze außer Betrieb genommen?

Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. Sobald wir eine Information von Ihnen erhalten haben, werden wir die monatliche Berechnung der Softwarepflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt reduzieren bzw. einstellen.

 

Die Kassensicherungsverordnung setzt den Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) voraus. Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?

Durch den Einsatz einer TSE werden die Kassenvorgänge und Transaktionen mit einer eindeutigen, fortlaufenden und manipulationssicheren Transaktionsnummer versehen. Somit ist die TSE Teil der seitens des Gesetzgebers definierten Schutzmaßnahmen um Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten sicherzustellen.

 

Wo können Sie eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) beziehen?

Wir stehen dazu in engem Kontakt zu unserem Kooperationspartner. In Kürze werden wir Sie über die konkrete Bezugsquelle für die Anschaffung der erforderlichen TSE informieren.

 

In den Medien wird über eine Fristverlängerung berichtet – was hat es damit auf sich?

Da abzusehen ist, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) zum 01.01.2020 nicht flächendeckend im Markt verfügbar sein werden, haben sich die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern kürzlich durch einen Beschluss auf eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 geeinigt. Dies bedeutet für Sie, dass der Einsatz einer TSE zwar nach wie vor ab 01.01.2020 gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Fehlen jedoch nicht beanstandet wird.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kassensicherheit?

Bitte zögern Sie nicht, Ihren zuständigen SHD-Verkaufsleiter zu kontaktieren.

 

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