EH-Newsletter Ausgabe 3/2021
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Intrastat – Gesetzliche Änderungen

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Aufgrund der ab 1. Januar 2022 verpflichtenden Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware in der Verkehrsrichtung Versendung sowie aus Gründen der Standardisierung der Dateiformate ist die Abgabe von Dateimeldungen im ASCII-Format über das Jahr 2021 hinaus nicht mehr möglich.

 

Diese Angaben sind u.a. Inhalt der EU-Rahmenverordnung EBS. Allgemeine Informationen zum neuen Rechtsrahmen für die europäische Unternehmensstatistik erhalten Sie hier.

 

In den SHD Warenwirtschaften SHD ECORO und MHS haben wir diese Änderungen bereits vorgesehen. Voraussetzung ist hierfür folgender Programmstand: SHD ECORO 3.9.3 bzw. MHS 2021.2.

 

ascii

 

Bitte veranlassen Sie frühzeitig das Update auf diese Programmstände. Denken Sie bitte auch daran, dass bei der Umstellung von ASCII auf XML im Vorfeld beim statistischen Bundesamt neue Materialnummern für Einfuhr und Ausfuhr beantragt werden müssen.

 

 

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