KPS Newsletter Ausgabe 2/2020
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Umsetzung der Kassensicherungsverordnung

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Was Sie jetzt wissen müssen:

 

Kassensicherungsverordnung und TSE

Die Kassensicherungsverordnung setzt den Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) voraus. Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?

Durch den Einsatz einer TSE werden die Kassenvorgänge und Transaktionen mit einer eindeutigen, fortlaufenden und manipulationssicheren Transaktionsnummer versehen. Somit ist die TSE ein Bestandteil der seitens des Gesetzgebers definierten Schutzmaßnahmen, mit denen die Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten sichergestellt wird.

 

Ab wann ist der Einsatz der TSE vorgeschrieben?

Am 1. Januar 2020 sind die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im Kontext der GoBD in Kraft getreten. Da bereits zu diesem Zeitpunkt abzusehen war, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) zum 01.01.2020 nicht flächendeckend im Markt verfügbar sein würden, haben sich die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern durch einen Beschluss auf eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 geeinigt. Dies bedeutet für Sie, dass der Einsatz einer TSE zwar seit dem 01.01.2020 gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Fehlen jedoch nicht beanstandet wird.

 

Wo können Sie eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für KPS business erwerben?

Die TSE wird softwareseitig in die Anwendung KPS business integriert und mit einem Update zur Verfügung gestellt. Ein Einsatz zusätzlicher Hardware wird nicht erforderlich sein. Rechtzeitig zum Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung am 30.09.2020 wird dadurch sichergestellt, dass KPS business auch weiterhin den aktuellen Verordnungen entspricht. Weitere Informationen zur TSE bzgl. Anschaffung, Inbetriebnahme und Handhabung wird Ihnen SHD zur gegebenen Zeit zur Verfügung stellen.

 

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