Eröffnung des neuen Wirtschaftsjahres
Bevor ein neues Wirtschaftsjahr in Perfacto bebucht werden kann, muss dieses entsprechend angelegt werden. Die Anlage der Wirtschaftszeiträume findet man unter
Vorgaben/Wirtschaftszeiträume.
Das letzte existierende Wirtschaftsjahr wird markiert und mit der rechten Maustaste die Funktion Neues Wirtschaftsjahr anlegen aufgerufen. Dadurch wird das neue Wirtschaftsjahr angelegt und kann bebucht werden. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, diese Arbeiten relativ zeitnah auszuführen. Aus Sicherheitsgründen sollten deshalb die entsprechenden Sperren gesetzt werden, damit niemand aus Unachtsamkeit das neue Wirtschaftsjahr bebucht.
Abstimmungsarbeiten
Die OP-geführten Sachkonten sollten abgestimmt werden. Die entsprechenden Kontensalden müssen mit den einzelnen OP übereinstimmen. Weiter sollten auch die Personenkonten verprobt werden. Die Saldenlisten der Debitoren und Kreditoren sollten mit den OP-Listen und den Forderungs-/Verbindlichkeitskonten die gleichen Salden ausweisen. Eine frühzeitige Abstimmung erspart hier böse Überraschungen bei den Jahresabschlussarbeiten.
EB-Vorträge
Alle Bilanzkonten, Debitoren und Kreditoren müssen vom alten Jahr in das neue Jahr vorgetragen werden. Dieses erfolgt unter Buchen/Abschluss/EB-Vortrag.
Hier werden alle Konten für die angewählte Option angezeigt, bei denen eine Differenz vom Endsaldo zum EB-Saldo besteht. Es werden alle Vorträge gebucht, wo im Feld OK der Haken gesetzt ist. Prüfen Sie bitte, ob der entsprechende Geschäftsvorfall für den EB-Vortrag auf Direkt- oder Stapelbuchung steht. Die neuen EB-Werte sind bei Stapelbuchungen erst nach der Stapelverarbeitung zu sehen.
Frühzeitig sollten die Bank- und Kassenkonten vorgetragen werden, da hier der Saldo in den ersten Tagen des neuen Jahres bereits feststeht. Dadurch ist gewährleistet, dass der Saldo inklusive des Vortrags im neuen Jahr angezeigt wird. Der EB-Vortrag kann mehrfach angewählt werden.
Gerne können Sie die Personenkonten zeitnah im neuen Jahr vortragen. Sollte es nach dem Vortrag noch Nachbuchungen im alten Wirtschaftsjahr geben, wird die Differenz durch erneute Anwahl des Programms korrigiert.
Neue ERiC-Version
Auch für 2021 mussten nach Vorgaben der Finanzbehörde Anpassungen für die ERiC-Kommunikation gemacht werden. Diese sind ab den Programmversionen 2.4.24_2011 und 2.4.25_2011 realisiert. Machen Sie bitte vor der ersten Umsatzsteuerübertragung 2021 einen Testversand. Wenn der Testversand erfolgreich ist, sollte auch der Echtversand problemlos funktionieren. Die Auslieferung der entsprechenden Programmstände wird schnellstmöglich passieren. |