Wichtiger Hinweis zu den Meldeverfahren
Bitte beachten Sie, dass auch dieses Jahr ab 31.12. bis zur Auslieferung des aktualisierten Programmstandes keine Meldedateien mehr erstellt werden können. Zum Tagesdatum 01.01.2021 ändern sich wieder in diversen Meldeverfahren die Datensätze. Die Programme sind automatisch gesperrt, sodass hier auch nicht versehentlich etwas übermittelt werden kann.
Sämtliche in 2020 erstellten Dateien müssen bis spätestens 30.12. mit dakota.ag versandt werden. Ein Versand dieser Dateien erst im Januar 2021 führt zu Abweisungen durch die Annahmestelle.
Jahreswechsel-Release 2021
Der Programmstand 2.21.0 wird in der Woche vom 11.01. bis 17.01.2021 ausgeliefert. Ob Sie bereits den neuen Stand haben, können Sie unter ? Info prüfen. Sollte am 19.01.2021 dort noch kein neuer Programmstand angezeigt werden, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Sachverhalt prüfen.
Neben den üblichen Aktualisierungen, die für Sie nur im Hintergrund laufen, wie z. B.
- Elsterlohn – Update auf die neueste ERiC-Version
- Lohnsteuertabelle gültig ab 01.01.2021
- Kurzarbeitergeldtabelle gültig ab 01.01.2021
- Anpassung der Rechengrößen
- Beitragsvorausberechnung ab sofort ohne Beiträge auf Einmalzahlungen
- Neue Kernprüfprogramme für UV, RV und A1-Verfahren
- DEÜV-Datensätze in der Version 6.01
- Aktualisierung der Auslagerung Digitale Lohnschnittstelle auf Version 2021.1
- Anpassung der A1-Bescheinigung an die ab 01.01.2021 gültige Beschreibung
gibt es dieses Jahr folgende Funktionserweiterungen:
- A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte (bisher manuelles Verfahren)
- Elektronische Bestätigung der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse (bisher Papier)
- Elektronische Anforderung von fehlenden Jahresmeldungen (bisher Papier)
- Verdienstübersicht jetzt als grafischer Druck
Für Detail-Informationen lesen Sie bitte unsere Programmstands-Änderungsdokumentation, die mit dem Update ausgeliefert und im Dokumentenordner zu finden ist. |