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Statistische Verdiensterhebung ab 2022
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Die Möglichkeiten der Online-Meldungen zu amtlichen Wirtschaftsstatistiken wurden in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut.


Zum 01.01.2022 haben die statistischen Landesämter die Regelungen für die Mitteilung der Verdiensterhebung geändert. Mussten diese Daten bisher lediglich einmal im Quartal gemeldet werden, so wird ab dem kommenden Jahr eine monatliche Meldung verlangt. 

 

Hier lesen Sie einen Auszug aus dem Statistischen Monatsheft Rheinland-Pfalz 05/2021 von Dr. Melanie Nofz:


„Um den Nutzeranforderungen zu begegnen und zugleich die Meldepflichtigen zu entlasten, werden die vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE)  und die vierjährliche Verdienststrukturerhebung (VSE) zusammengeführt und auf eine monatliche Erhebung von Einzeldaten umgestellt. Außerdem entfällt die Sondererhebung Verdienste (VE). Die neue Verdiensterhebung wird einmalig für April 2021 und regelmäßig monatlich ab Januar 2022 durchgeführt.


Um die Erhebung so belastungsarm wie möglich für die Berichtspflichtigen zu gestalten, werden Automatisierungs- und Digitalisierungspotenziale, z. B. die Übernahme von Daten aus der Gehaltsabrechnung, ausgenutzt.“

 

Sind Sie zur Abgabe der statistischen Verdiensterhebung verpflichtet?
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Dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an gff-service@gff.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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