Für ein ausbildungsbegleitendes, duales Studium bei SHD gilt:
Der Weiterbildungsvertrag endet immer mit Abschluss der Ausbildung und der damit absolvierten Abschlussprüfung. Auf Wunsch und entsprechender Leistung im Rahmen der Ausbildung kann die Abschlussprüfung von 36 Monaten auf 30 Monate verkürzt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag durch die Ausbildungsleitung, vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres, an die IHK einzureichen.