SHD Perfacto 3 ist IDW PS 880 zertifiziert

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG stellte Softwarebescheinigung aus.

Im Rahmen der Weiterentwicklung von Perfacto zu SHD Perfacto 3 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ein neue Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 erstellt.

IDW PS 880 ist eine Richtlinie des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit dem Titel "Grundsätze zur Durchführung von IT-Prüfungen" (IDW Prüfungsstandard 880).

Gemäß IDW PS 880 sind Unternehmen verpflichtet, die Verlässlichkeit ihrer IT-Systeme, insbesondere der eingesetzten Software, zu gewährleisten. Die Softwarebescheinigung hilft dabei, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Software bei der Erstellung von Finanzinformationen zu minimieren. Der Wirtschaftsprüfer überprüft dabei insbesondere, ob die Software den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung entspricht und ob die Anwendungen und die zugrundeliegenden IT-Systeme hinreichend gegen unbefugten Zugriff und Manipulation gesichert sind. Durch eine Softwarebescheinigung können Unternehmen und ihre Prüfer sicherstellen, dass die eingesetzte Software für die Erstellung von Finanzinformationen geeignet und verlässlich ist und dass sie den Anforderungen der Rechnungslegung entspricht.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden sowohl der Softwareentwicklungsprozess als auch die gesetzliche Anforderung an die Finanzbuchhaltungssoftware der gff Finanz- und Personalwirtschaftssysteme GmbH geprüft und testiert.

Es wurden diese Module von SHD Perfacto geprüft:

  • Grundmodul SHD Perfacto
  • Anlagenbuchhaltung
  • Faktura und Faktura Konzern
  • Kassenbuch

Als Maßstab zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit wurden zugrunde gelegt:

  • die gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts (§§ 238 ff. HGB sowie §§ 140 - 148 AO)
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
  • das Schreiben des Bundesfinanzministers (BMF) vom 28. November 2019 „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“
  • der IDW-Rechnungslegungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie“ (IDW RS FAIT 1)
  • der IDW-Rechnungslegungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren" (IDW RS FAIT 3)

Sie möchten das Zertifikat für SHD Perfacto in Version 3 erhalten? Dann fordern Sie den Bericht über die akkreditierte Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG unter folgendem Formular an: Bericht anfordern.


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