Duales Studium

Ausbildung in Kombination mit dualem Studium

SHD unterstützt leistungsstarke Auszubildende gerne im Rahmen der Ausbildung in Kombination mit einem Dualen Studium, um ihnen die Möglichkeit einer über ihre Ausbildung hinausgehende Qualifikation zu ermöglichen.

Flyer Duales Studium

Für ein ausbildungsbegleitendes, duales Studium bei SHD gilt:

Abgeschlossenes Abitur bzw. Fachabitur

Für die Übernahme der Studienkosten muß der Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr einen Notendurchschnitt von 2,0 aufweisen.

Jeweils ab dem zweiten Ausbildungsjahr (Herbst- oder Wintersemester)

Alle Präsenztage im Rahmen des Studiums werden vom Auszubildenden in seiner Freizeit absolviert (wöchentlich: samstags oder freitagabends). Eine Vorlesungsbestätigung sowie die geschriebenen Klausuren sind je Semester dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen.

Der Weiterbildungsvertrag endet immer mit Abschluss der Ausbildung und der damit absolvierten Abschlussprüfung. Auf Wunsch und entsprechender Leistung im Rahmen der Ausbildung kann die Abschlussprüfung von 36 Monaten auf 30 Monate verkürzt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag durch die Ausbildungsleitung, vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres, an die IHK einzureichen.

  • Erster Vertrag über 12 Monate
    (nach Entscheidung der Finanzierung durch SHD)
  • Zweiter Vertrag über 12 Monate
    (bei vorzeitigem Prüfungsabschluss 6 Monate)
  • Das Einverständnis zur Finanzierung wird jeweils separat und auf der Basis der aktuellen Leistungen in Ausbildung, Schule und Studium, erteilt.

Eine entsprechende Anschlussfinanzierung für die ausstehenden Semester, in der Regel das vierte bis sechste Semester, kann im Rahmen der Übernahme ins Angestelltenverhältnis erfolgen. Hierzu bedarf es vor Ablauf des Weiterbildungsvertrags einer erneuten Absprache und Vertragsregelung.

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